Wir haben einen Schulbrief erhalten. Unseren ersten. Er lag in Philos Kitafach, umfasste eine DinA4 Seite und im Kern die Aussage:  Wenn ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren ist, melden Sie es im kommenden Oktober zwischen dem 4. und dem 17., in ihrer Einzugsschule an. Okayyy. Saskia kennt das schon. Sie hat bereits drei Schulanmeldungen durch und einiges an Expertise, die hier neben den Infos einer meiner schulerfahreren Kitamummys, danke Kathrin, natürlich auch mit eingeflossen ist.
Für mich war eher das so: Awww, it’s official. Das Baby, das mich zur Mama gemacht hat, wird Schulkind! Und auch Madeleine und Camilla struggeln gerade mit dem Gedanken, weil Philo, Helene und Izzy ja alle gleich alt (im Sommer 13 geboren) sind.  Schule, das sind die Dinge, an die ich mich selbst noch gut erinnern kann. Philo wird so viel Zeit dort verbringen, Freunde finden, Nerven verlieren, Lehrer werden ihn prägen, es gibt deshalb so viele Fragen, die aufploppen…

Ich habe versucht, mein Gedankenknäuel zu entwirren, mit vielen Leuten gesprochen und die wichtigsten Infos und  Tipps hier für euch zusammengefasst


1. Wie finde ich heraus, welches unsere Einzugsschule ist? 

Die Einzugsschule ist die eurer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Diese muss die Schüler aus ihrem Einzugsbiet aufnehmen – oder für einen Ersatz-Schulplatz sorgen (Stichwort Schulplicht). In Berlin gibt es für Einzugsgrundschulen – und übrigens auch für Kitas – einen Online-Finder, wohooo! Auch interessant für Familien, die gerade nach Grundstücken, Häusern, Wohnungen Ausschau halten. Camilla hat hier allerdings gleich angemerkt, dass er für Moabit nicht funktioniert…
Von eurer Einzugsgrundschule erhaltet ihr ein Schreiben, rechtzeitig vor den Anmeldezeiträumen, welche meist im Oktober des Jahres stattfinden, bevor die Schule losgeht. Man kann die Schul-Anmeldung also quasi nicht verpassen!

 

2. Was, wenn ich mein Kind nicht auf die Einzugsschule geben kann oder möchte?

Die Schulplätze vergibt das Schulamt des Wohnbezirks. In Einzelfällen kommt es tatsächlich vor, dass das Schulamt einen darüber informiert, dass ein Kind in einer anderen Grundschule als der Einzugsschule aufgenommen werden soll, bspw. weil die Schule nicht mehr genug Plätze hatte. Oder dass sich der Einzugsbereich verschiebt und das zweite Kind auf eine andere Grundschule gehen soll als das erste. Oder dass der Wunsch, aus dem Einzugsgebiet der zuständigen Schule an eine andere Grundschule, die einem besser gefällt, zu wechseln, vom Schulamt abgelehnt wird, weil diese andere Schule sehr beliebt und daher überlaufen ist.
Wem die ablehnende Entscheidung des Schulamts nicht gefällt, der kann klagen! 
Und das geht so: 1. Sobald der Ablehnungsbescheid der Schule eingegangen ist, hat man 1 Monat lang Zeit, schriftlich Widerspruch beim zuständigen Schulamt einzulegen. Man erhält daraufhin vom Schulamt (irgendwann ) einen Widerspruchsbescheid, erst wenn dieser vorliegt, hat man wiederum 1 Monat lang Zeit, Klage gegen die Ablehnung der Schule zu erheben Wem dieses Prozedere zu lange dauert – und es dauert bei manchen Schulämtern sehr lange – der stellt einen Eilantrag. Das ist ein gerichtliches Verfahren, in dem über die Schulplätze rechtzeitig vor Schulbeginn entschieden werden soll. Die gesetzlichen Gebühren für ein Eilverfahren betragen ungefähr 650 Euro (350 für den Anwalt, 300 für das Gericht), für eine Klage muss man um die 900 Euro für den Wunsch-Schulplatz kalkulieren. Ist der Widerspruchsbescheid mehr als einen Monat vor der Einschulung eingetroffen, wird man beide gerichtlichen Verfahren führen müssen, damit die Ablehnung nicht bestandskräftig wird. In einer üblichen Rechtsschutzversicherung ist Verwaltungsrecht, und hierzu gehört das Schulrecht, meist nicht enthalten. Und wenn, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur die gesetzlichen Mindestgebühren oder Teile davon, aber nicht das meist höhere Honorar des Anwalts.
Die Infos zum Thema Schulrecht und Rechtsweg zum Wunschschulplatz  stammen vom Berliner Rechtsanwalt Jens Koehn. Anwälte, die auf Schulrecht in eurer Nähe spezialisiert sind, findet ihr  z.B. über www.anwalt.de.

Der Wunsch, das Kind in eine andere als die zuständige Grundschule zu schicken, muss schriftlich beantragt und die Gründe angeben werden. Diesen Antrag stellt ihr bei der Anmeldung, die in jedem Fall an der zuständigen Grundschule erfolgen muss, auch dann, wenn ihr für euer Kind den Besuch einer Privatschule oder eben einer anderen staatlichen Grundschule plant. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.
Tipp: Gebt das Schulkonzept als Grund für den Wechselwunsch an, z.B. wenn es eine Reformschule (Alternative Konzepte wie Montessori oder Waldorf) statt einer klassischen Grundschule sein soll. Auch Freunde und Geschwisterkinder, die auf eine andere als die Einzugsschule deines Kindes  gehen, können als Grund für den Wechselwunsch genannt werden. Ein persönliches Vorsprechen in der Wunschschule und im Schulamt (das Schulamt entscheidet ja letztendlich) sollte auch helfen.

3. Wie finde ich heraus, welches die passende Schule für mein Kind ist?

Die Schulwebsite kann noch so gut aussehen und klingen, wer über die Stärken und Schwächen einer Schule Bescheid wissen will, muss ein bisschen nachforschen:

Schulkriterien: Hard facts
In der Schule selbst oder bei Eltern von Schulkindern zu erfragen

  • Eindruck vor Ort: Tag der offen Tür!
    entweder steht das Datum auf der Website der Schule oder man kann im Sekretariat anrufen und nach dem Tag der offenen Tür fragen – unbedingt nutzen, wenn ihr unschlüssig seid
    Achtung: Gala der Glanzpunkte, auch hinter die Kulissen (Blick in die Toiletten, Gespräche mit Schülern und natürlich anderen Eltern) Im Grunde wie bei der Kitasuche  auch…
  • Größe der Schule – 150 oder 1000 Kinder?
  • Schulklima – wie gehen Lehrer/Schüler miteinander um
  • Konzept – klassisch oder alternativ, staatlich oder privat, offene oder gebundene Ganztagsschule
    Die offene Ganztagsschule trennt zwischen Unterichtsvormittag und freiwilligen Zusatzangeboten am Nachmittag. Bei der gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schüler am ganztägigen Programm teil: Der Unterricht wechselt sich mit Pausen, freien Lernzeiten und Zusatzaktivitäten ab.
  • Qualität der Lehrer – bei anderen Eltern nachfragen
  • Quantität/Besetzung der Lehrer
  • Häufigkeit von Unterrichtsausfall
  • Welche Unterstützung beim Lernen haben die Schüler?
  • gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
  • Ausstattung der Schule (Digitales, Workshop-Angebot)
  • Länge und Absolvierbarkeit des Schulwegs – die Kids wollen den irgendwann selbständig bewältigen (Kind abhängig natürlich ab welchem Zeitpunkt sie das wollen..)
  • Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund
  • Inklusionsschule – ja oder nein?
  • Nachmittags- oder Hausaufgabenbetreuung möglich?
  • JÜL (Jahrgangs übergreifendes Lernen) oder Klassen nach Jahrgang

Schulkriterien: Soft skills
Individuelle und persönliche Abwägungen

  • Wunsch des Kindes. Nehmt euer Kind mit zur Schulbesichtigung (z.B. am Tag der offenen Tür) und bindet es in den Entscheidungsfindungsprozess ein
  • Auf welche Schule gehen die anderen Kitakinder bzw. die Freunde?
    Wichtiger Punkt: Gerade in den ersten Klassen können sich bereits vertraute Kitaeltern gegenseitig beim Bringen/Abholen von der Schule unterstützen und so Betreuungskosten minimieren.
  • Ab einem gewissen Alter gehen die Kinder nachmittags direkt auf den Spielplatz und Treffen sich dort mit Freunden. Für Kinder aus der Nachbarschaft, die auf weiter entfernte Schulen gehen, eine Hürde…
  • Finden sie neue Freunde auf der Schule, wohnen diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weiter weg. Zusätzliche Wege und zu organisierede Fahrten für die Eltern – vor allem bei vorhandenen Geschwisterkindern.
  • Geschwisterkinder – werden diese unterschiedlich betreut (beispielsweise eines im Kiez, das andere weiter weg, das eine auf eine offenen Schule, das andere auf einer gebundenen Ganztagsschule – der Unterschied wird weiter unten noch erklärt – können Konflikte entstehen: Wie ist das, wenn einer mittags schon im Schwimmbad war der andere bis 16 Uhr im Hort oder gar im Unterricht war?
  • Empfehlung der Kita-Erzieher z.B. ob das jeweilige Konzept zum Charakter des Kindes passt – macht vor allem Sinn, wenn die Erzieher Einblicke in die Schulen der Umgebung haben

Wer jetzt immer noch nicht genug Infos gesammelt hat, dem kann Zusatzrecherche z.B. bei Kitaeltern deren ältere Geschwisterkinder bereits auf die Schulen im Umkreis gehen oder im Internet kann helfen, Schul-Rankings Abschlußquote, Wiederholerquote- solche Zahlen sind ja nach Bundesland auf der Seite des jeweiligen Kultusministeriums nachzulesen…

 

4. Staatlich versus Privat

Der allergrößte Teil der Schulen, die einen alternatives Konzept verfolgen, ist in privater Trägerschaft. Umgekehrt heißt das aber nicht, dass eine Privatschule immer eine Waldorf-, Montessori- oder Jenaplan Schule sein muss: Es gibt durchaus auch Privatschulen, die sich in ihrem pädagogischen Ansatz kaum von den staatlich geführten Schulen unterscheiden. Grundsätzlich werden alle Schulen, die in privater, also nicht-öffentlicher Trägerschaft sind, als Privatschulen bezeichnet.
Privatschule bedeutet also nicht gleich Eliteschule. Zu Privatschulen zählen auch evangelische und katholische Schulen, die meist nur ein sehr geringes Schulgeld kosten und für alle Schüler ohne Aufnahmebedingungen offen sind. Fest steht: Private Schulen finanzieren sich zumindest teilweise über Schulgebühren, die meist auch am Einkommen der Eltern orientiert sind. Diese Art der Finanzierung gibt den Schulen mehr Freiheit, ihr Konzept und ihre Lehrkräfte selbst zu bestimmen.

5. Wie und wo wird mein Kind am Nachmittag versorgt, wenn beide Eltern noch arbeiten?

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule beantragt man mit der Anmeldung zum Schulbesuch. In den meisten Fällen gibt die Schule den Antrag beim zuständigen Jugendamt ab. Falls nicht muss der Antrag über ergänzende Förderung und Betreuung direkt beim Jugendamt  gestellt werden. Je nach Schulträger (privat oder öffentlich) gibt es dann einen Vertrag.
Für die Entscheidung über den Betreuungsbedarf gelten ähnliche Maßstäbe wie in der Kindertageseinrichtung. Betreuungszeiten außerhalb der gebundenen Ganztagsgrundschule (7:30 bis 16:00 Uhr) und der offenen Halbtagsgrundschule (7:30 bis 13:30 Uhr) sind kostenpflichtig.

In der Halbtagsgrundschule (die nur bis mittags Unterricht hat) ist beispielsweise eine Hortbetreuung bis 16 Uhr oder bis 18 Uhr wählbar. Die Kosten für die Hortbetreuung sind Betreuungsumfang- und Einkommensabhängig. Wer also bisher sein Kind in der Kita um 16:30 abgeholt hat, sollte sich überlegen, ob es nicht beispielsweise machbar ist, morgens eine halbe Stunde früher anzufangen und schon um 16 Uhr abzuholen.

Zur Festlegung Betreuungsbedarfs sind folgende Dokumente notwendig:

  • Nachweis zur Begründung des Betreuungsbedarfs, z. B. über Ihre Berufstätigkeit oder die Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme
  • Erklärung zum Familieneinkommen

Wichtig zu wissen: Die ergänzende Förderung und Betreuung z.B. durch den Hort kann ein Kind nach Anerkennung des Bedarfs bereits vor Schulbeginn wahrnehmen. Frühestens jedoch ab. 1 August, wenn Ende Juli der Betreuungsvertrag der Kita abläuft. Hortverträge gelten für die ersten 4 Schuljahre und müssen bei Bedarf dann ab der 5.klasse neu gestellt werden Hat man einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt, entscheidet das Jugendamt über den Betreuungsbedarf. Es entscheidet auch über die Höhe der Kostenbeteiligung der über den Unterricht hinausgehenden Betreuung und teilt dies in einem Bescheid mit – wie die Kitakosten eben.


6. 
Was wenn mein Kind noch gar nicht eingeschult, ergo zurückgestellt werden soll? 


Es ist wie so oft, eine Intuition, eine Gefühl, Gespräche mit den Erziehern und natürlich dem eigenen Kind: Wenn man zur Entscheidung kommt, dass die Schule noch warten kann oder sollte, kann man die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Dieser Antrag muss bei der regulären Schulanmeldung ( in unserem Fall 4. Oktober bis 17. Oktober 2018) in der zuständigen Grundschule gestellt werden. Mit der Schulanmeldung erhaltet ihr von der Schule das
Antragsformular

Bitte beachtet, dass bei einer Zurückstellung eine schulärztliche Untersuchung des Kindes bis Februar 2019 (also bis Februar des ursprünglichen Einschulungsjahres) erfolgen muss. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist nicht möglich.

7. Was ist, wenn mein Kind zwischen dem 1. Oktober und 31. März geboren ist? Sogenannte Kann-Kinder.


Wenn euer Kind schon weit vor seinem 6ten Geburtstag eingeschult werden möchte, könnt ihr bei der zuständigen Grundschule/ dem zuständigen Schulamt einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Ihr erhaltet die Anmeldung nicht automatisch! Die Juristen nennen die nur auf Antrag einzuschulenden und nach dem 30. September des Schuljahres erst sechs Jahre alt werdenden Kinder auch Antragskinder. Sie werden allerdings nur dann den gewünschten Platz an einer öffentlichen Grundschule erhalten, wenn dort ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Müssen sogar aufgrund des Alters schulpflichtige Kinder wegen zu wenig Schulplätzen und zu großer Nachfrage an der Wunschschule abgelehnt werden, scheiden Kann-Kinder bereits frühzeitig im Aufnahmeverfahren aus. Das gilt vor allem für die Staatlichen Europaschulen in Berlin, weil es hier eine spezielle Aufnahmeverordnung gibt. Aber auch an beliebten Regelgrundschulen in den Innenstädten werden derzeit die Antragskinder auf das nächste Jahr vertröstet, weiß Schulanwalt Jens Koehn.

8. Die schulärtzliche Untersuchung

Bei der für alle Eltern, die ein Schreiben erhalten haben, verpflichtenden Schulanmeldung bei der Einzugsschule im Oktober vor dem Jahr der Einschulung wird man auf den Termin für die Untersuchung durch einen Schulamtsarzt aufmerksam gemacht. Er ist abhängig vom Geburtstag des Kindes und verpflichtend für alle angehenden Schulkinder.
Die Untersuchung findet beim zuständigen Gesundheitsamt statt. Hier werden dem Kind (die meisten sind 5 Jahre alt) Fragen und Aufgaben (geistig wie körperlich) gestellt, seine Hör- und Sehfähigkeit überprüft, es ist im Grunde wie eine der U-Untersuchungen beim Kinderarzt. Der Schwerpunkt der schulärztlichen Untersuchung liegt auf einer medizinischen Beurteilung der sprachlichen, motorischen und geistigen Entwicklung des Kindes. Falls erforderlich, können weitergehende Untersuchungen zur Abklärung unklarer Befunde oder Möglichkeiten der familiären bzw. therapeutischen Förderung empfohlen werden. Am Ende der Untersuchungen werden die Ergebnisse und die Empfehlungen mit euch besprochen.

9. Wie kann oder sollte man seine Kinder auf die Schule vorbereiten?

Ich für meinen Teil spreche mit Philo, der schon seit Monaten fast jeden Morgen fragt, wann er denn endlich in die Schule könne, darüber, was Schule genau bedeutet: Früher aufstehen, mit Wecker – den wir bisher wirklich noch nie gebraucht haben – lange still sitzen und jemandem zuhören, auf seine Sachen aufpassen, selbständig sein, Hausaufgaben machen… was Hausaufgaben überhaupt sind. Und ich denke Konversation mit dem Kind, Vor- und Nachteile abwägen, Konsequenzen aufzeigen, das ist an sich schon Vorbereitung genug!

P.S. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass alle diese Überlegungen in großstädtischen Blasen vermehrt stattfinden, in ländlichen Regionen kann man dagegen ja froh sein, wenn man eine Grundschule im Ort hat.

Alle Formulare rund um Schule in Berlin gibt es hier zum Download!
Die hübsche Schultüte (man kann den Papprohling anschließend durch ein Kisseninlett ersetzen) auf den Fotos oben ist aus Stoff und wird für 59,90 Euro individuell angefertigt von Lisqa.