Wir Eltern sind die Maultiere der Moderne. Wenn wir nicht Taschen, Einkäufe, Rucksäcke stemmen, hieven wir den Nachwuchs durch die Gegend. Zum Glück hält so ein Kinderwagen auch einiges an Lasten aus, – ich habe damit schon Babybettchen versendet –  aber weiter als bis um drei Ecken kommt man doch damit nicht. Um wirklich mobil und nachhaltig mit Kind und Kegel unterwegs zu sein, hat der liebe Gott das Lastenrad erschaffen. Und zum Thema Lastenfahrrad gibt es jetzt in Berlin eine Knallermeldung:

Berlin soll leiser und sauberer werden. Aber wie soll das gehen, wenn die KFZ Ämter ob all der Neuanmeldungen heiß laufen und man es im Alltag als Glücksfall bezeichnen kann, einen Parkplatz zu erhaschen?! Genau, mit Lastenrädern! Die geräumigen Bikes können Privatautos und Fahrzeuge von Gewerbetreibenden ersetzen.

Eben diese Argumente hat der Berliner Senat zum Anlaß genommen, ein Lastenradförderprogramm wie es in politsprech so schön heißt “auf den Weg zu bringen”. Der Kauf von Lastenrädern wird ab sofort von der Stadt Berlin bezuschußt!

Die wichtigsten Informationen zur Lastenradförderung in Berlin

  1. 200.000 Euro an Zuschüssen sind in 2018 vorgesehen:
    130.000 Euro für private AntragstellerInnen; davon entfallen 40.000 Euro auf Nutzergemeinschaften und die restlichen 90.000 Euro auf Einzelnutzende.
    70.000 für gewerbliche/freiberufliche AntragstellerInnen
  2. Grundsätzlich können alle Arten von Lastenrädern gefördert werden, ob elektrisch oder nicht. Zudem werden auch Lastenanhänger gefördert. Gebrauchte Lastenräder und -anhänger sind ausgeschlossen.
  3. Die Förderung umfasst ein Drittel der Kaufsumme. Es gibt allerdings maximal 500,- Euro für ein normales bzw. maximal 1.000,- Euro für ein elektrisch unterstütztes Lastenrad. Für die Förderung von Lastenanhängern gibt es ebenfalls maximal 500,- Euro. So kann sichergestellt werden, dass möglichst viele Berlinerinnen und Berliner, Betriebe, Vereine usw. etwas von der Förderung abbekommen.

Ja, auch Lastenanhänger werden mit maximal 500 Euro subventioniert!

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der Gesamtsumme von 200.000 Euro entfallen auf private Antragsteller

Wir rechnen mal nach:

130.000 Euro für private AntragstellerInnen
durch max. 1.000Euro
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mindestens 130 Räder
für Privatpersonen und private Nutzergemeinschaften

Nach Adam Riese werden wohl dieses Jahr nur 200 und 400 Käufer die staatliche Subventionierung für ihr Rad/ihren Anhänger erhalten. Was ihr tun könnt, um die geforderten Unterlagen so schnell wie möglich einzureichen.

Tipp: Stellt JETZT schon eine Anfrage beim lokalen Händler eures Vertrauens für ein Angebot und sendet am besten die Links von den Online-Auftritten der Hersteller zu eurem konkreten Wunschbike mit, dann kann eure Anfrage auch beim Händler fix bearbeitet werden. Denn ihr benötigt zwei Vergleichsangebote, um euren Förderantrag abzuschicken!

Ab dem 4. Juli 2018, 8.00 Uhr stehen der Antrag zur Förderung, ein Vordruck für den Finanzierungsplan, ein Merkblatt sowie die Förderrichtlinie zum Herunterladen auf der Seite der Stadt Berlin zur Verfügung.
Erst ab diesem Zeitpunkt werden Förderanträge per Mail unter lastenrad@senuvk.berlin.de angenommen.

Im Förderantrag wird neben persönlichen Daten auch nach Förderungszwecken gefragt  – siehe auch weiter unten unter Punkt 1. „Nutzungskonzept“ genannt. Wir haben hier ein paar schlagende Argumente für euch:
Fast alles passt auf Lastenräder! Mit Elektro-Unterstützung sind sogar weite Strecken und der Transport schwerer Lasten möglich. Lastenräder sind eine echte Alternative zu Auto und Lieferwagen, schonen die Nerven, weil die Parkplatzsuche entfällt und den Geldbeutel, weil der Unterhalt günstig ist.

Also, entscheidet euch für EIN Rad bzw. EIN Anhängermodell, holt zwei Angebote dazu ein und sendet den Förderantrag raus. Kauft das Rad bzw. den Anhänger jedoch bitte erst, wenn ihr die Bewilligung des Förderantrags in Händen haltet.

Das müsst ihr beim Ausfüllen des Förderantrags für Lastenräder in Berlin beachten

  1. Füllt zunächst bitte das Formular und den Vordruck zum Finanzierungsplan, unterschreibt und sendet alles zusammen mit den angeforderten Unterlagen ein. Im Formular geht es um einige Angaben zur Person/zum Betrieb sowie darum, welches Rad gekauft und wie es eingesetzt werden soll. Bei gemeinschaftlich genutzten Lastenrädern müssen die Mitnutzer Name und Anschrift angeben sowie unterschreiben. Zudem ist ein Nutzungskonzept zu erstellen und einzureichen.
  2. Benötigt werden zwei Vergleichsangebote für ein und dasselbe Rad bzw. ein und denselben Anhänger. Zum Beispiel einen vom Hersteller und einen vom Händler. Für den Nachweis der beiden Angebote genügt z.B. ein Screenshot oder ihr schickt die entsprechenden Seiten aus einem Fahrrad-Katalog mit. Zudem wird eine Kopie des Personalausweises oder des Passes mit Meldebestätigung benötigt. Der Antrag kann auch vorab zusammen mit den geforderten Unterlagen eingescannt und gemailt werden. Anschließend brauchen die Stadt die Dokumente allerdings im Original!
  3. Der Kauf des Lastenrades muss nicht in Berlin stattfinden, aber es wäre natürlich erfreulich, wenn ihr einen lokalen Einzelhändler unterstützt!
  4. Die Förderungen werden nach Eingang der vollständigen Unterlagen vergeben. Wenn die maximale Fördersumme von 200.000 Euro vergeben ist, endet das Förderprogramm für 2018. Wer sich beeilt, erhöht also seine Chancen. Die Anträge werden nach Eingangsdatum und nicht nach Uhrzeit sortiert, um faire Chancen zwischen postalischen und Online-Anträgen herzustellen. Sollte die Fördersumme ausgeschöpft sein, entscheidet das Los über die am letztmöglichen Tag eingegangenen Förderanträge.
  5. Wer die Förderrichtlinien erfüllt, bekommt schriftlich einen Förderbescheid mit einer Nummer zugewiesen. Dann bleiben zwei Monate ab Ausstellung des Förderbescheids Zeit, um das gewünschte Lastenrad zu kaufen. Die Projektnummer dient der Identifizierung. Wird innerhalb der zwei Monate kein Kauf nachgewiesen, verfällt der Anspruch auf die Förderung.
  6. Mit der Erteilung des Förderbescheids kann die bewilligte Fördersumme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgerufen werden. Dafür sendet bitte nach Kauf eine Rechnungskopie an die Stadt Berlin. Dazu erfahrt ihr alles in eurem Förderbescheid. Die Überweisung der Fördersumme erfolgt auf das im Formular angegebene Konto.

Ihr merkt: Nachträglich den Beleg eines bereits gekauften Lastenrades einreichen geht leider nicht…

Für alle, die 2018 leer ausgehen

Das ist natürlich super ärgerlich. Die gute Nachricht ist: Die Stadt Berlin hat jetzt schon entschieden, die Förderung fortzusetzen – und die Gesamtfördersumme für 2019 auf 500.000 Euro zu erhöhen. Bis dahin lassen sich bei diversen Läden, Baumärkten oder Initiativen z.B. die flotte-berlin.de  (solche Organisationen gibt es mittlerweile in vielen Städten z.B.auch in Hamburg) in Lastenräder ausleihen oder untereinander teilen und sein privates Lastenrad Teilzeit in eine Flotte einreihen. Denn beim #bikesharing verstopfen die gerade nicht benötigten Räder nicht die Hinterhöfe, sondern können optimalerweise von jemand anderem genutzt werden.
#sharingiscaring Für unsere Zukunft und die unserer Kinder!

Gibt es diese Förderung auch in anderen Städten?

Wir wissen von München (bereits 2016) und Wien (2017), dass sie vergleichbare Programme ins Leben gerufen haben. Falls eure Stadt auch so fortschrittlich ist und den Kauf von Lastenrädern bezuschußt, lasst uns das hier in den Kommentaren einfach wissen, wir ergänzen dann diese Liste…

Kriterien und Tipps für den Kauf eines Lastenrads

Sooo, und für alle, die sich jetzt fragen: Welches Rad ist das richtige für mich? Das aiomag.de, das Magazin für die Mobilität der Zukunft, hat hier super übersichtlich zusammengefasst, was man beim Kauf von Lastenrädern alles beachten kann. Danke dafür!

Das oben gezeigte Lastenrad ist geliehen, vom Schwangeren- und Mama-Sportkurs Mom in Balance

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