Lasst uns mal sprechen über: Den Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung, die Eltern in Deutschland nutzen können. Er sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt – genau der Betrag, den der Staat als notwendig für das Existenzminimum eines Kindes ansieht. Dadurch zahlst du weniger Einkommensteuer.
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: Dem Freibetrag fürs sächliche Existenzminimum – also Kosten für Wohnen, Essen, Kleidung usw. und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf – für all das, was mit Erziehung, Betreuung oder Ausbildung zusammenhängt.

Die Höhe des Kinderfreibetrags wird regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst und gilt pro Kind.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was ist besser?

Die Frage, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld mehr bringt, müssen Eltern nicht selbst beantworten. Das Finanzamt macht automatisch die Günstigerprüfung. Bei niedrigerem Einkommen ist oft das Kindergeld vorteilhafter. Ist das Einkommen höher, wird der Kinderfreibetrag als höhere Steuerersparnis genommen.

Das Ergebnis dieser Prüfung wird direkt in deiner Steuerberechnung berücksichtigt – ohne dass der Kinderfreibetrag extra beantragt werden muss. Ist der Kinderfreibetrag vorteilhafter, reduziert sich die Steuerlast entsprechend – das bereits gezahlte Kindergeld wird dann gegengerechnet. Man bekommt also immer die beste Variante, aber keine doppelte Förderung.

Kinderfreibetrag

Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Anspruch Kinderfreibetrag haben grundsätzlich:

  • leibliche Eltern
  • Adoptiveltern
  • Pflegeeltern
  • in bestimmten Fällen auch Großeltern, wenn sie das Kind versorgen und die Eltern nicht leistungsfähig sind

Das Kind muss in Deutschland leben oder in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz. Für minderjährige Kinder gilt der Anspruch automatisch. Für volljährige Kinder gilt er, wenn sie noch in der Schule, in Ausbildung, im Studium oder in einer Übergangszeit sind. Bei Kindern mit Behinderung kann der Anspruch unbegrenzt bestehen.

Höhe des Kinderfreibetrags

Die Höhe Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum und dem Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag zusammen. Beide Werte werden addiert und gelten pro Kind. Bei getrennten Eltern wird der Kinderfreibetrag in der Regel hälftig aufgeteilt. Eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf einen Elternteil ist möglich, wenn der andere keinen Unterhalt zahlt oder verstorben ist.

Ab 2025 gelten in Deutschland diese Freibeträge pro Kind und pro Jahr (je Elternteil / insgesamt):
Kinderfreibetrag fürs Existenzminimum: 3.336 € (pro Elternteil), also 6.672 € insgesamt
Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung: 1.464 € (pro Elternteil), also 2.928 € insgesamt
Gesamte steuerliche Entlastung: 4.800 € pro Elternteil, also 9.600 € pro Kind
Für 2026 ist bereits eine weitere Anhebung geplant – auf insgesamt 9.756 € pro Kind (also 4.878 € pro Elternteil)

Lebt ihr getrennt, steht euch normalerweise je die Hälfte zu – unabhängig davon, wo das Kind wohnt. Eine vollständige Übertragung ist möglich, wenn nur ein Elternteil für den Unterhalt aufkommt. Das muss beim Finanzamt formell beantragt werden.

Kinderfreibetrag

Weitere Steuer-Vorteile für Eltern

Es gibt noch weitere Entlastungen, die ihr kennen solltet:

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Kinderbetreuungskosten absetzen
  • Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder
  • In manchen Fällen auch Fahrtkosten oder Schulgeld

Gerade in Kombination mit dem Kinderfreibetrag kann das eine deutliche Steuerersparnis bringen. Mehr Infos findet ihr auch im Familienportal des Bundes.

Fotos: Unsplash

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