So unterschiedlich wie wir Menschen sind, sind auch unsere Lebenssituationen und die Szenarien nach einer Geburt oder im Alltag. Ob alleinerziehend, schwer verletzt oder einfach nur psychisch angeschlagen – oftmals läuft vieles anders als geplant und man steht dann da. Ohnmächtig und ohne entsprechende Unterstützung aus dem familiären Umfeld. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn Familienmitglieder im Alltag ausfallen oder alles einfach nur zu viel wird? Wir klären auf.

Haushaltshilfe

Die Leistung einer Haushaltshilfe soll, wie der Name es bereits erklärt, die Weiterführung eines bestehenden Haushalts gewährleisten. Diese Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gilt sowohl für Schwanger- und Mutterschaft, Alleinerziehende und Hausmänner. Fällt eine betroffene Person krankheitsbedingt aus, darf ein Antrag via Bescheinigung des behandelnden Arztes gestellt werden. 

Wer darf einen Antrag stellen?
Ein Ausfall im Haushalt kann breit gefächert sein. Von einer Risikoschwangerschaft über fehlende Unterstützung im Wochenbett bis hin zum Komplettausfall im Alltag. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung des Haushalts sicherstellen kann. Zusätzlich muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat – bei einigen Krankenkassen sogar bis zum vierzehnten. Ausgenommen sind behinderte Kinder, für die es keine Altersbegrenzung gibt.

Wie wird ein Antrag gestellt?
Über den Hausarzt muss eine Bescheinigung angefordert werden, in der detailliert angegeben wird, um welchen Ausfall es sich handelt und wie viel Zeit in Anspruch genommen werden darf. Die Bescheinigung wird bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. 

Welche Aufgaben sind bei der Haushaltshilfe inkludiert?
Im besten Fall wird der Haushalt, wie gewohnt, weitergeführt. Häusliche Aufgaben wie einkaufen, kochen, sogar putzen und allem voran die Kinderbetreuung sind Bestandteil des Jobs.

Wie lange darf die Leistung in Anspruch genommen werden?
In der Regel legt der Arzt mit seiner Diagnose die Betreuungszeiten fest. Im Bedarfsfall können aber insgesamt bis zu 26 Wochen in Anspruch genommen werden. 

Welche Möglichkeiten haben privatversicherte Personen?
Die Leistungen bei Privatversicherten variieren. Hier gilt es zu prüfen, ob ein Anspruch besteht oder nicht. 

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe wird genau geprüft und oftmals abgelehnt. Hier gilt es, am Ball zu bleiben und die Bescheinigung des Arztes gegebenenfalls zu erneuern und ausführlicher zu beantragen.

Mutter-Kind-Kur | Vater-Kind-Kur

Familie, Beruf und Haushalt sind nicht einfach zu vereinbaren. In der heutigen Zeit sind viele Mütter und Väter einem enormen Leistungsdruck und einem hohen Stresslevel ausgesetzt. Diese Kombination kann schnell zu einem Erschöpfungszustand führen, der sowohl Erziehende als auch Kinder gefährden kann. Um dem entgegen zu wirken, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die sogenannte Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur an. Diese beinhaltet meist eine dreiwöchige, stationäre Auszeit, um Körper und Seele der Betroffenen wieder in Einklang zu bringen. Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationskuren, in denen via Therapie und speziellen Programmen auf die körperlichen und psychischen Beschwerden eingegangen wird. 

Wer darf einen Antrag stellen?
Mütter, Väter und andere pflegende Angehörige haben in schwierigen Situationen die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. 

Wie wird ein Antrag gestellt?
Erste Anlaufstelle ist eine von ca. 1.200 Beratungsstellen deutschlandweit, bevor der Weg zum Arzt erfolgt. Hier können passende Kliniken gewählt werden, die gezielt auf die Bedürfnisse der zu behandelnden Personen eingehen und Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags gewährleisten. Die Attestierung erfolgt über den Haus- oder Kinderarzt, wobei genau festgelegt werden muss, ob eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur notwendig ist. Der Kurantrag wird bei der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse eingereicht. 

Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten der Kur tragen die Krankenkassen, wobei ein Eigenanteil von 10,- € pro Tag bleibt. Für sozial schwache Familien versucht das Müttergenesungswerk (kurz MGW), eine gemeinnützige Stiftung für die Gesunderhaltung und gesundheitliche Wiederherstellung von Müttern über Spendengelder auszuhelfen.

Gibt es eine Altersgrenze für Kinder?
Auch hier gilt, wie bei der Haushaltshilfe, eine Altersgrenze von 12 bzw. 14 Jahren – bei behinderten Kindern nicht. 

Detaillierte Informationen, sowie kostenlose Beratungsstellen können unter www.muettergenesungswerk.de nachgelesen werden.

Finanzielle Unterstützung

Neben zahlreichen Angeboten, die Familien im Alltag zur Verfügung stehen, wird aber oftmals finanzielle Unterstützung benötigt. Dies gilt vor allem für alleinerziehende Mütter oder Väter, die ihren Alltag mit Kind bestreiten müssen. Hier gibt es viele Möglichkeiten, je nach Situation.

Nach der Trennung
Häufigstes Szenario ist die Scheidung bzw. Trennung eines Paares. In beiden Fällen steht den Betroffenen, bei denen das Kind bzw. die Kinder leben, Unterhalt zu. Dieser wird nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen, der sich nach dem Einkommen des Zahlenden richtet. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit des Betreuungsunterhalts, der allen Elternteilen zusteht, die mit einem unter dreijährigen Kind zusammenleben. Dieser beträgt drei Siebtel des Nettoeinkommens der zahlenden Partei. Hierbei gibt es allerdings Einschränkungen. Vorab wird der reguläre Kindesunterhalt abgezogen und eine Grenze von 1.080,- € festgelegt, die dem Zahlenden mindestens erhalten bleiben muss. 

Steuerliche Möglichkeiten
Es gibt eine eigene Steuerklasse (Steuerklasse II) für Alleinerziehende, die das Nettogehalt um einiges anhebt. Zusätzlich können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden, hierbei gibt es jedoch eine Grenze von maximal 4.000,- € pro Kind und Jahr.

Kinder- und Wohngeld
In Deutschland erhalten Eltern für jedes Kind einen gewissen Kindergeldsatz. Alleinerziehende mit geringem Gehalt, die keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, können darüber hinaus, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Kinderzuschlag von maximal 170,- € pro Monat sowie Wohngeld beantragen. 

Zuschüsse für Kinder
Zuschüsse für Kinder können zum einen in der Schwangerschaft –  Erstausstattung rund um das Baby – und zum anderen für Bildung beantragt werden – Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule, Nachhilfeunterricht, Schulbedarf, Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten, Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Sportvereinsbeiträge sowie Sportausstattung.

Detaillierte Informationen und spezielle Beratungsangebote können bei Jugendämtern oder Erziehungs- und Familienberatungsstellen eingeholt werden.

Wenn ihr mehr zum Thema Familienhilfe lesen wollt. Unsere Familienhelferin Christine klärt über Unterstützung während der Schulzeit auf:
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