Kampagne „STOP zu Gewalt an Frauen“
So ging es weiter…
Jedes Jahr am 25. November ist weltweiter Tag gegen Gewalt an Frauen. Ihr denkt, das betrifft uns nicht? Ist weit weg? Fehlanzeige… Anlässlich des Weltfrauentags im März haben wir hier online über die schockierende Wahrheit über Gewalt an Frauen berichtet: Alle 5 Minuten wird in Deutschland eine Frau misshandelt, gestalkt oder bedroht. Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. (Quelle: UN Women)
Mindestens genauso schlimm jedoch ist, dass es Frauen gibt, die Hilfe suchen und sich schwer damit tun, welche zu finden. Die Frauenhäuser in Deutschland sind chronisch unterfinanziert – egal ob in „reichen“ Bundesländern wie in Bayern oder im klammen Berlin.
Platz im Frauenhaus? Fehlanzeige…
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention – einem internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – verpflichtet, spezialisierte, langfristige Hilfsdienste für Opfer von Gewalt bereitzustellen. Statt der nötigen 21 000 Betten gibt es hierzulande allerdings nur grob 6 400 Plätze für Frauen in Not (Quelle: ZDFzoom).
Mal im Ernst: Es ist unfassbar genug, mit Leib und Seele regelmäßig grausamer Gewalt ausgesetzt zu sein, sich um die Gesundheit und das Wohlergehen auch eurer Kinder sorgen zu müssen. Wenn diese Gewalt so extrem wird und ihr euch überwunden habt, dem zu entrinnen, euch Hilfe zu suchen, obwohl ihr damit euer altes Leben mit allen Gewohnheiten und euer Zuhause hinter euch lassen müsst – nur um dann festzustellen: Es gibt keinen Schutzraum für euch, weil die Frauenhäuser alle dicht sind!
Das Familienministerium hat das Problem erkannt und hat das Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen gestartet. Das Problem dabei: Die Finanzierung der Frauenhäuser ist Ländersache. Opferschutz müsste aber Bundesländer übergreifende Aufgabe sein. Denn es kann doch nicht sein, dass Frauen, die ihr Zuhause verlieren, denen der Boden unter den Füßen weggezogen wurde, nicht aufgefangen werden können!
Der Bund könnte zum Beispiel einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutzraum einführen und die Bundesländer dabei unterstützen, Frauenhäuser und Beratungsstellen langfristig zu finanzieren.
Das Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen soll nun ein wenig Abhilfe schaffen. Für 2019 wurden 5,1 Millionen Euro dafür investiert, leider bislang ohne nennenswerte Verbesserung im System. Vertreterinnen der Frauenhäuser zeigen sich skeptisch: Statt einmaliger und überfälliger Finanzhilfen wäre langfristige Sicherheit über die Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen geboten. Das Problem ist nur: Zuständig für die Finanzierung sind eigentlich die Länder. Mit etwas Einfallsreichtum und gutem Willen des Bundesrats könnte jedoch eine gemeinsame Finanzierung angestrebt werden, zum Beispiel durch ein entsprechendes Bundesgesetz. Gegenwärtig jedenfalls ist die Situation untragbar.
Wir von Mummy Mag unterstützen die Petition gegen Häusliche Gewalt von UN Women Germany. Darin wird gefordert, das Recht von Frauen und Kindern auf Schutz vor Gewalt und die Garantie auf einen Platz im Frauenhaus in einem Bundesgesetz zu verankern. Dafür braucht es eine langfristige bundesweite Finanzierung, um die dringend benötigten fehlenden Plätze in Frauenhäusern zu schaffen. Männer will UN Women Germany zum Teil der Lösung machen und auf gezielte Präventions- und Bewusstseinsarbeit für Männer setzen, um Gewalt gegen Frauen zu stoppen. Hier geht es zur Langfassung des Schreibens an Familienministerin Giffey: https://petition.unwomen.de/haeusliche-gewalt.html
Hier könnt ihr die Petition gegen Häusliche Gewalt von UN Women Germany unterzeichnen:
#StopzuGewaltanFrauen
Ihr seht das auch so und habt in einer nie dagewesenen Online-Aktion euren Beitrag dazu geleistet, über das schockierende Thema aufzuklären. Über hundert Beiträge unter dem Hashtag #StopzuGewaltanFrauen gab es auf Instagram und Facebook.
Wir möchten uns dafür bedanken und mit euch gemeinsam dranbleiben! Lasst uns folgende vier Punkte möglichst weit verbreiten, damit im Ernstfall so viele Frauen wie möglich Zugang dazu haben. Seid ihr dabei?
Vier Punkte für den Ernstfall:
Im Akutfall: Ruft die Polizei unter der Notfallnummer 110 an! Macht genaue Angaben zur Situation, zu den Beteiligten, zu möglichen Waffen, Verletzungen, Alkohol- oder Drogenkonsum und darüber, ob Kinder anwesend sind. Häufig nimmt die Polizei den Gewalttäter mit einem polizeilichen Platzverweis aus der Wohnung, nimmt ihn gegebenenfalls auch in Gewahrsam oder spricht ein Kontaktverbot aus. Aus rechtlichen Gründen muss die Polizei die Dauer des Platzverweises zeitlich befristen. Grundsätzlich darf sie ihn über den Zeitraum aussprechen, solange eine Gefahr für jemanden als Opfer besteht, sowie für den Zeitraum, den jemand benötigt, um eine zivilgerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu erwirken. Bei einem Strafverfahren ist die Polizei stark auf die Mithilfe der Betroffenen angewiesen. Dazu kann gehören, bei Verletzungen direkt einen Arzt aufzusuchen, den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und der Polizei ein ärztliches Attest vorzulegen.
Persönlicher Sicherheitsplan: Die bayerische Polizei bietet einen kostenlosen pdf-Flyer an, auf dem man ab Seite 20 einen Persönlichen Sicherheitsplan findet. Dort finden sich alle KONKRETEN Schritte, mit denen man eine mögliche Flucht vorbereiten kann. Außerdem gibt es wichtige und hilfreiche Hinweise, die einen für den Notfall rüsten können.
Telefonische Hilfe: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 unterstützt die Bundesregierung Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
Weitere Beratungsangebote: Frauen gegen Gewalt e.V. hat eine Datenbank online gestellt, bei der man Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort finden kann: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/
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